Kostenübernahme

Als Betriebsausgaben sind unsere Leihgeräte zu 100% als Betriebskosten bei der Steuererklärung absetzbar. So können Sie die Kosten für eine saubere Luft in den Innenräumen verringern.

Privatkunden, können diese in den meisten Fällen – nicht – steuerlich geltend machen.

Ihre Vorteile durch Miete

Finanzielle Unabhängigkeit

  • sofort verfügbare Luftreinigung ohne lange Lieferzeiten
  • kein „Förderungs-Dschungel“ wie beim Kauf
  • keine Investitionskosten für Luftreiniger, die Sie nur einige Monate im Jahr benötigen
  • Dekontaminierung, Desinfektion und Einlagerung der Geräte bei Nichtgebrauch entfällt
  • die Mietkosten können in der Regel zu 100 % als gewerbliche Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden