Als Betriebsausgaben sind unsere Leihgeräte zu 100% als Betriebskosten bei der Steuererklärung absetzbar. So können Sie die Kosten für eine saubere Luft in den Innenräumen verringern.
Privatkunden, können diese in den meisten Fällen – nicht – steuerlich geltend machen.
Ihre Vorteile durch Miete
Finanzielle Unabhängigkeit
- sofort verfügbare Luftreinigung ohne lange Lieferzeiten
- kein „Förderungs-Dschungel“ wie beim Kauf
- keine Investitionskosten für Luftreiniger, die Sie nur einige Monate im Jahr benötigen
- Dekontaminierung, Desinfektion und Einlagerung der Geräte bei Nichtgebrauch entfällt
- die Mietkosten können in der Regel zu 100 % als gewerbliche Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden